Benötigte Unterlagen zum Gründen einer Firma in den Niederlanden

Zur Gründung einer Limited werden lediglich die nachfolgenden Unterlagen bzw. Daten benötigt:

  • Firmenname: Anders als in Deutschland muss der Firmenname nicht mit dem Firmeninhaber(in) identisch sein. Auch Fantasienamen sind zugelassen, wie z.B. Intertrans Global Enterprises Ltd. oder T.T.B. International Ltd., selbst Zusätze wie Ingenieur, Doktor oder Professor sind zulässig, lediglich der Zusatz "Limited" (Ltd.) ist obligatorisch.
  • Name des Inhabers oder der Inhaberin mit allen Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität, Telefonnummer und Adresse (1. Wohnsitz) sowie eine Kopie des Ausweises mit Vorder- und Rückseite.
  • Name des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin s.o.
  • Name des Sekretärs oder der Sekretärin s.o. Der Sekretär oder die Sekretärin sollte nicht Inhaber(in) sein und darf nicht Geschäftsführer(in) sein.
  • Adresse der geplanten Niederlassung (freiwillig)
  • Tätigkeitsbereich der Limited (z.B. Transporte, Export/Import etc.) Diese Angabe ist freiwillig