Standort Kerkrade (NL)

In den Niederlanden konnten wir nach langwierigen Verhandlungen mit dem Finanzamt eine gute Vereinbarung herbei führen. Die niederländischen Finanzbehörden wollten in der Vergangenheit nur Steuernummern vergeben, wenn man dort nicht nur ein eigenes Büro angemietet hatte, sondern auch noch mindestens einen angestellten Erfüllungsgehilfen vorweisen konnte.

Ausländische Unternehmer können nunmehr unseren Standort nutzen, wenn sie innerhalb unserer Büroanlage einen separaten Bereich (Minibüro / Key Unit) vorweisen können und dem Finanzamt gegenüber erklären, dass Sie Ihren Betrieb auch tatsächlich von den Niederlanden aus führen werden, d. h. dort auch alle Steuern und Abgaben entrichten werden.