Domizilierung von der Beantragung der Transportgenehmigung

Bevor wir für Ihren Betrieb eine Transportgenehmigung beantragen können, müssen Sie ihn in den Niederlanden ansiedeln. Wir nennen das „domizilieren“!

Domizilieren bedeutet, dass wir

  1. Ihnen ein Mini-Büro im Logistic-Center-Kerkrade (LCK) zur Miete anbieten. Das niederländische Steuerrecht verlangt, dass Sie diesen „Arbeitsplatz“ mit eigenen Büromöbeln (Tisch, Stuhl, verschließbarer Aktenschrank, Büroutensilien etc.) einrichten müssen. LCK stellt die Kommunikationstechnik (Telefon, Internet) zur Verfügung. Das Minibüro sollte vom Geschäftsführer, so es seine Zeit erlaubt, aufgesucht werden und zur Erledigung anfallender Büroarbeiten genutzt werden. Sollten Sie planen, dort Angestellte einzusetzen, ist Ihnen LCK gerne behilflich!
  2. für alle Angestellten, also auch für den Geschäftsführer, beim zuständigen Finanzamt eine Sozialversicherungsnummer beantragen müssen. Diese SoFi-Nummer müssen die Angestellten persönlich beim Finanzamt abholen!
  3. für Ihre Firma eine niederländische Handelsregisternummer beantragen müssen. Die Handelsregisternummer muss der Geschäftsführer persönlich abholen!
  4. für Ihre Firma bei einer niederländischen Großbank die Einrichtung eines Firmenkontos mit online-banking beantragen. Der Antrag muss vom Geschäftsführer in der Bank persönlich unterschrieben werden!
  5. für Ihre Firma die Buchhaltung und Personalbuchhaltung einrichten.

Nach der Erledigung der Domizilierung müssen wir dem niederländischen Finanzamt (Belastingdienst) die „Betriebsbereitschaft“ Ihrer Firma melden, damit man die betrieblichen Steuernummern (Körperschafts-, Lohnsteuer- und Umsatzsteuernummer) Ihrem Betrieb zuteilt. Die Umsatzsteuernummer ist in den Niederlanden gleichzeitig auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt.-ID-Nr.)!  

Nach Erteilung der Steuernummern können wir eine niederländische EU-Transportgenehmigung für Ihre Firma beantragen. Was wir dazu benötigen, können Sie unter >>Beantragung einer Transportgenehmigung<< auf dieser Webseite nachlesen.

Hier noch ein Hinweis in eigener Sache:

Das LCK hat sich gegenüber dem Belastingdienst Maastricht verpflichtet, die Buchhaltung für Ihre Firma zu erledigen und alle Steuererklärungen für den Betrieb einzureichen. Das LCK hat sich ebenfalls verpflichtet,  „Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung“ sofort dem Belastingdienst zu melden. So soll vermieden werden, dass ausländische Unternehmer die unternehmerfreundliche Zusammenarbeit des Belastingdienst mit den Unternehmen ausnutzen und es zum Aufbau erheblicher Steuerschulden kommen kann.

Das LCK unterstützt das Anliegen des Belastingdienst schon aus eigenem Interesse, um „den guten Namen“ bei den niederländischen Behörden nicht zu verlieren!

Unternehmer, die in die Niederlande ausflaggen wollen, sind immer willkommen! Wenn Sie Ihren niederländischen Betrieb ordentlich führen, werden Sie wegen der niederigen Steuern und Abgaben und wegen der guten Zusammenarbeit mit den unternehmerfreundlichen Behörden und Institutionen in diesem Land profitieren! 

Alle niederländischen Behörden und Institutionen mit denen Ihre Firma zusammenarbeiten muss, sprechen deutsch mit Ihnen! Die Ihnen entstehenden Kosten entnehmen Sie bitte unserer Preisliste!