Erforderliche Dokumente und Nachweise zur Beantragung einer EU-Transportgenehmigung in den Niederlanden

In den Niederlanden ist die NIWO (Stichting Nationale en Internationale Wegvervoer Organisatie) für die Vergabe der EU-Transportgenehmigung zuständig und verlangt zur Erteilung der Genehmigung.

  1. die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses des Geschäftsführers. Ein sogenanntes „einfaches polizeiliches Führungszeugnis“ erhalten Sie in Deutschland für ca. 15,-- € bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Das Führungszeugnis darf bei Beantragung der Transportgenehmigung nicht älter als 2 Monate sein. Sollten Eintragungen in Ihrem Führungszeugnis vorgenommen worden sein, so entscheidet die Bewilligungskommission der NIWO, ob man den bestellten Geschäftsführer trotzdem akzeptiert oder ablehnen muss. Im Falle der Ablehnung muss ein neuer Geschäftsführer bestellt werden oder der Antrag wird abgelehnt!  
  2. den Nachweis der „fachlichen Eignung“. Eine fachliche Eignung liegt vor, wenn jemand entweder eine sogenannte „Unternehmereignungsprüfung“ abgelegt hat oder geprüfter Speditionskaufmann ist. Es gibt noch einige weitere anerkannte Berufe, die Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer erfragen können. Der Geschäftsführer einer Firma muss nicht zwingend eine fachliche Eignung besitzen. Die Firma kann eine sogenannte „fachkundige Person“ (Transportmanager) einstellen, welche entweder die Unternehmereignungsprüfung abgelegt hat oder den Beruf des Speditionskaufmanns/-frau erlernt hat. Diese Person wird im niederländischen Handelsregister als „Hoofd van de transportafdeling“  unter der Firma eingetragen und ist für die Überwachung des gesamten Transportbereiches zuständig. Diese Person hat nichts mit der Führung des Geschäfts zu tun! Fall Sie keine fachliche Eignung besitzen, kann LCK Ihnen gerne eine geeignete fachkundige Person vermitteln!
  3. einen Vermögensnachweis. Der Vermögensnachweis kann entweder in Geld- oder Sachwerten, durch Einzahlung auf das neue Firmenkonto oder durch ein Wertgutachten erbracht werden. Das Wertgutachten (z.B. das eines Fahrzeuges, welches in Ihrem Eigentum steht)  muss von einem vereidigten Sachverständigen erstellt werden. Man kann das Vermögen auch mittels Kombination aus Geld- und Sachwerten nachweisen. Die Kosten für Firmengründung und Domizilierung werden als Sachwerte dem Firmenvermögen hinzugerechnet! Die Höhe des Vermögensnachweises richtet sich nach der Anzahl der Abschriften der Transportgenehmigung. Die Transportgenehmigung muss grundsätzlich am Firmensitz der beantragenden Firma deutlich sichtbar aufbewahrt werden, während die Abschriften immer in den Fahrzeugen aufbewahrt werden müssen. Das nachzuweisende Vermögen errechnet sich aus  9000,-- € für die Genehmigung + einer Abschrift und 5000,-- € für jede weitere beantragte Abschrift. Wenn man also nur einen LKW einsetzen will, muss man 9000,-- Vermögen nachweisen und wenn man 2 LKW einsetzen will, muss man 9000,-- + 5000,-- = 14000,-- € Vermögen nachweisen, wenn man drei LKW einsetzen will, dann 9000,-- + 5000,-- + 5000,-- = 19000.-- € Vermögen u.s.w.. Der Vermögensnachweis muss von einem niederländischen Wirtschaftsprüfer durch Erstellung einer Eröffnungsbilanz bestätigt werden!

Sobald die o. a. Bedingungen erfüllt worden sind, können wir die Transportgenehmigung für Sie bei der Transportbehörde (NIWO) beantragen. Nach Eingang des Antrages muss die NIWO binnen 8 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt natürlich von der Anzahl der bei der Behörde eingehenden Anträge ab. In der Regel arbeitet die NIWO jedoch die Anträge sehr zügig ab, so dass wir schon Genehmigungen 14 Tage nach der Beantragung in Empfang nehmen konnten!

Alle niederländischen Behörden und Institutionen mit denen Ihre Firma zusammenarbeiten muss, sprechen deutsch mit Ihnen! Die Ihnen entstehenden Kosten entnehmen Sie bitte unserer Preisliste!