Einheitliches Antragsverfahren in der EU

Um eine Transportgenehmigung zur Beförderung fremder Güter innerhalb der Europäischen Union zu erlangen, wurde ein einheitliches Antragsverfahren entworfen, welches leider in vielen Mitgliedstaaten durch zusätzliche nationale Bedingungen zu Wettbewerbsverzerrungen führt!

Wir wollen an dieser Stelle nicht über Sinn und Unsinn solcher nationalen Alleingänge diskutieren, sondern uns auf die Bedingung zur Erlangung einer niederländischen EU-Transportgenehmigung konzentrieren!

Die NIWO (Stichting Nationale en Internationale Wegvervoer Organisatie) ist für die Vergabe der EU-Transportgenehmigung zuständig und verlangt zur Erteilung der Genehmigung die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, den Nachweis der fachlichen Eignung und einen Vermögensnachweis. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den entsprechenden links aufgeführten Themenbereichen!

TRANSPORTIEREN NACH ERHALT DER TRANSPRTGENEHMIGUNG

Bevor man nach Erhalt der Transportgenehmigung Frachtaufträge entgegennehmen kann, muss man sich noch um einige wichtige Voraussetzungen kümmern, wie Versicherungen, Fahrer- und Unternehmerkarten, sowie spezielle Fahrzeugausrüstungen. Auch hierfür entnehmen Sie weiterführende Informationen bitte den entsprechenden links aufgeführten Themenbereichen!